Wann kommen Sie bei Schneefall?
Vor Beginn der Räumzeit, die in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt ist. In Hünfeld, Eichenzell und Petersberg beginnt sie an allen Tagen um 7 Uhr — auch sonntags und an Feiertagen, eine Sonderregel für das Wochenende gibt es dort nicht. Fulda staffelt als einzige der vier Kommunen: werktags ab 7, samstags ab 8, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Die Räumpflicht endet überall um 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall räumen wir mehrfach am Tag, weil die Pflicht mit jedem neuen Schneefall erneut greift.
Welches Streumittel verwenden Sie?
Standardmäßig Splitt, Sand und ähnliches abstumpfendes Material — genau das schreiben die Satzungen als Regelfall vor. Salz ist entgegen einem verbreiteten Irrtum nicht generell verboten, aber überall eingeschränkt: In Fulda ist Streusalz auf Gehwegen und im Wurzelbereich von Bäumen grundsätzlich untersagt und nur in geringen Mengen an Treppen, Überwegen und Gehwegen mit starkem Gefälle erlaubt. In Hünfeld, Eichenzell und Petersberg darf Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste eingesetzt werden, in Eichenzell zusätzlich nur ohne Schwefelverbindungen. Wir richten uns nach der Satzung Ihres Standorts und entfernen die Rückstände nach der Frostperiode.
Was kostet der Saisonvertrag?
Pauschalpreis für November bis März, berechnet nach Fläche und Lage. Sie zahlen in Raten oder als Einmalbetrag. Details im Angebot. In die Kalkulation gehen wenige Faktoren ein: Größe und Zuschnitt der Flächen, die Zahl getrennter Zugänge, Gefälle und Stufen, ob nur der Gehweg oder auch Parkplatz und Lieferzufahrt geräumt werden, und ob Streugut und dessen Entsorgung im Frühjahr enthalten sind. Beim Vergleich mehrerer Angebote ist die entscheidende Frage nicht der Betrag, sondern ob die Pauschale wirklich alle Einsätze abdeckt oder ab einer bestimmten Zahl von Einsätzen nachberechnet wird. In einem schneereichen Winter macht das den größten Unterschied. Unsere Saisonpauschale gilt unabhängig davon, wie oft es schneit.
Was passiert bei nicht geräumtem Gehweg?
Bei Schadensfällen greift unsere Betriebshaftpflicht, und die Dokumentation jedes Einsatzes dient als Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht. Wichtig ist dabei eine Klarstellung, die viele Anbieter auslassen: Ein Vertrag nimmt Ihnen die Ausführung ab, aber nicht jede Verantwortung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beim Übertragenden eine Kontroll- und Überwachungspflicht verbleibt — Sie müssen sich also vergewissern, dass tatsächlich geräumt wird, und eingreifen, wenn das nicht geschieht. Genau dafür ist die Einsatzdokumentation da: Sie ist zugleich Ihr Kontrollinstrument und im Streitfall Ihr Beweismittel. Wer einen Winterdienst ohne nachvollziehbare Aufzeichnung beauftragt, hat im Schadensfall nichts in der Hand, auch nicht gegenüber der eigenen Versicherung.