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Gehwegreinigung in Fulda und Osthessen

Als Eigentümer sind Sie für die Reinigung des angrenzenden Gehwegs verantwortlich. Wir übernehmen diese Pflicht zuverlässig: Laub, Unkraut, Schmutz und Streugut werden regelmäßig entfernt, dokumentiert und auf Wunsch entsorgt. So schützen Sie sich vor Abmahnungen und Haftungsrisiken.

Angebot anfordern 0177 256 32 34
Vorteile

Warum Scharf für Gehwegreinigung

Rechtssicherheit

Erfüllt die kommunalen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflichten in Hessen und Bayern.

Wöchentlich oder bei Bedarf

Fester Rhythmus oder Einzeleinsätze nach Unwetter, Sie entscheiden.

Dokumentation

Jeder Einsatz wird mit Datum und Umfang erfasst, als Nachweis bei Schadensfällen.

Zielgruppen

Für wen geeignet

Gewerbeimmobilien und Bürogebäude
Hausverwaltungen und WEGs
Einzelhändler mit Ladenflächen
Ablauf

So läuft der Auftrag

Schritt 1

Begehung der Flächen und Abstimmung des Umfangs

Schritt 2

Festpreis-Angebot mit Jahresvertrag oder Einzeleinsätzen

Schritt 3

Start zum vereinbarten Termin, wiederkehrend oder punktuell

FAQ

Häufige Fragen

Bin ich als Mieter oder Vermieter verantwortlich?
Grundsätzlich der Eigentümer, übertragbar auf Mieter durch Mietvertrag. Wir klären bei Bedarf mit Ihnen die Zuständigkeit vor Auftragserteilung. Zu wissen ist dabei zweierlei. Erstens gilt die Pflicht nicht von Natur aus dem Anlieger: Sie liegt zunächst bei der Gemeinde und wird erst durch die kommunale Straßenreinigungssatzung auf Eigentümer und Besitzer der erschlossenen Grundstücke übertragen. Betroffen ist also, wer im Sinne dieser Satzung Anlieger ist. Zweitens endet Ihre Verantwortung nicht mit der Weitergabe an Mieter oder an einen Dienstleister: Es bleibt eine Pflicht, die Ausführung zu kontrollieren und einzugreifen, wenn nicht gereinigt wird. Eine Klausel im Mietvertrag allein genügt daher nicht — vor allem nicht bei mehreren Parteien, wo am Ende niemand zuständig ist.
Was passiert bei Sturm oder starkem Laubfall?
Wir kommen auf Abruf innerhalb weniger Werktage und räumen nach. Stammkunden haben Vorrang bei Sondereinsätzen. Sinnvoll ist, im Herbst nicht auf den Abruf zu warten, sondern das Intervall vorübergehend zu verdichten: Zwischen Mitte Oktober und Ende November fällt der größte Teil des Laubs innerhalb weniger Wochen, und nasses Laub auf Pflaster oder Treppen wird schnell so rutschig wie Eis. Das ist kein ästhetisches, sondern ein Haftungsthema — die Verkehrssicherungspflicht gilt ganzjährig, nicht nur im Winter. Besonders im Blick behalten sollte man Treppenabgänge, Kellerschächte und Einlaufgitter: Ein verstopfter Gully führt bei Starkregen dazu, dass das Wasser sich staut und ins Gebäude läuft.
Entsorgen Sie das Laub?
Ja, wir nehmen gesammeltes Laub und gesammelten Schmutz mit und entsorgen ordnungsgemäß. Bei größeren Mengen rechnen wir nach Volumen ab. Zwei Hinweise dazu aus der Praxis. Wer Laub selbst entsorgt, sollte es nicht in den Restmüll geben — es ist Grünabfall und gehört in die Biotonne, auf den eigenen Kompost oder zur Grünannahmestelle. Und: Laub auf die Straße oder in die Gosse zu kehren ist keine Lösung, weil die Reinigung der Fahrbahn in vielen Satzungen ebenfalls beim Anlieger liegt und der Gully sich zusetzt. Wenn Sie Platz haben, ist eine Ecke mit liegendem Laub übrigens ökologisch wertvoll — Igel und Insekten überwintern darin. Wir sprechen das gern beim Ortstermin ab.
Gilt das auch für Unkraut in Fugen?
Ja, die mechanische Fugenreinigung gehört zur Grundstücksreinigung. Chemische Mittel setzen wir auf befestigten Flächen nicht ein, und zwar nicht aus Überzeugung, sondern weil es verboten ist: Nach § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen Flächen, die weder land- noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, nicht angewendet werden. Ausnahmen erteilt nur die zuständige Behörde auf Antrag. Das betrifft Hof, Einfahrt, Gehweg, Parkplatz und Terrasse — also genau die Flächen, auf denen Fugenkraut wächst. Der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro. Auch Hausmittel wie Essig oder Salz fallen darunter, sobald sie gegen Pflanzen eingesetzt werden. Wir arbeiten deshalb mit Fugenbürste, Wildkrautbürste und bei Bedarf mit Heißwasser.

Interesse geweckt?

Fragen Sie eine Begehung an. Wir prüfen Ihre Flächen und schlagen den passenden Rhythmus und Preis vor.