Mähen Sie auch bei Regen?
Nur bei feuchtem, nicht bei nassem Rasen. Bei Dauerregen verschieben wir den Termin um ein bis zwei Tage und informieren Sie. Der Grund ist das Ergebnis: Nasse Halme legen sich um, statt sich aufzurichten, und werden vom Messer gerissen statt geschnitten. Die Schnittfläche fasert aus, vergilbt und wird anfälliger für Pilzbefall. Dazu verklebt nasses Schnittgut den Mäher und bleibt in Klumpen liegen, unter denen der Rasen in wenigen Tagen gelb wird. Auf durchweichtem Boden hinterlassen Aufsitzmäher außerdem Spuren, die sich später nur mit Vertikutieren und Nachsaat beheben lassen. Ein bis zwei Tage Verschiebung sind deshalb fast immer die günstigere Entscheidung — für die Fläche und für Sie.
Was ist mit Schnittgut und Laub?
Wir laden Schnittgut auf unseren Anhänger und entsorgen auf dem Kompostierbetrieb der Stadt. Kosten sind im Paketpreis enthalten. Bei sehr großen Mengen — nach einem Heckenrückschnitt oder einer Baumpflege — sprechen wir den Aufwand vorher an, damit es keine Überraschung auf der Rechnung gibt. Wenn Sie auf dem Grundstück Platz haben, ist eine eigene Kompostecke die günstigere Variante: Rasenschnitt und Laub sind hochwertiges Material, und Sie sparen jeden Transport. Nicht auf den Kompost gehören dagegen kranke Pflanzenteile, samentragendes Wildkraut und Wurzelunkräuter wie Giersk oder Quecke — die überleben den Haufen und kommen mit der Kompostgabe zurück in die Beete.
Ist Winterschnitt von Hecken dabei?
Ja, Hecken schneiden wir im Herbst oder Frühjahr — und das hat einen gesetzlichen Grund. Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze sowie Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Der starke Rückschnitt gehört deshalb in das Winterhalbjahr. Zulässig bleiben auch im Sommer schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs der Pflanzen beseitigen oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen — die übliche Formkorrektur an einer Ligusterhecke ist also erlaubt, das Auf-den-Stock-Setzen nicht. Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre Gemeinde eine eigene Baumschutzsatzung hat: Die kann für einzelne Bäume strenger sein als das Bundesrecht.
Welche Laufzeiten haben Pflegeverträge?
Üblich ist ein Saisonvertrag von März bis November, kündbar zum Saisonende. Einzeleinsätze sind ohne Vertragsbindung möglich. Der Saisonvertrag lohnt sich vor allem deshalb, weil Grünpflege terminkritisch ist: Rasen will in der Wachstumsphase alle ein bis zwei Wochen geschnitten werden, und wer erst anruft, wenn die Fläche zu hoch steht, konkurriert im Mai mit allen anderen um dieselben Termine. Im Vertrag ist der Rhythmus dagegen fest eingeplant. Für die Kalkulation brauchen wir die Rasenfläche, die laufenden Meter Hecke und ihre Höhe sowie die Zahl der Beete. Sagen Sie uns außerdem, ob Bäume dabei sind — für Arbeiten in der Krone gelten eigene Regeln, und die planen wir getrennt.